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Die Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben durch das Landratsamt Konstanz, Veterinär- und Hygienerecht, Umwelt- und Naturschutz. Die Dauer der Ruhezeiten beträgt zwischen 5 und 10 Jahren. In einzelnen Fällen darüber hinaus. Erfragen Sie die konkreten Ruhezeiten bei der Verwaltung des Tierfriedhofs.
Die gesetzliche Ruhezeit ist nur eine Mindestvorgabe, die jederzeit durch den Pächter verlängert werden kann.